Gründungsversammlung

Am 10. Januar 2025 fand in Zürich unsere Gründungsversammlung statt.

  1. Gründungsbeschluss
    Die Versammlung beschliesst, unter dem Namen Verband Angiodysplasie Schweiz einen Verein gemäss Art. 60 @. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in St. Gallen zu gründen.
  1. Genehmigung der Statuten
    Die Versammlung genehmigt den vorliegenden Statutenentwurf und legt ihn als gültige Statuten des Vereins fest.
  2. Wahl des Vorstandes
    Als Mitglieder des Vorstandes werden gewählt:
    • Präsidentin: Corinne Blatter
    • Stellvertretende Präsidentin: Liane Kirchner
    • Geschäftsführer: Werner Kratz
    • Alle Gewählten erklären Annahme der Wahl.
  3. Festlegung des Mitgliedsbeitrages
    Der Mitgliedsbeitrag wird auf 30 CHF pro Jahr festgelegt.
  4. Beitritt zu anderen Organisationen
    Die Versammlung hat den Beitritt des Verband Angiodysplasie Schweiz zu folgenden
    Organisationen genehmigt:
    • ProRaris
    • Rare Disease Action Forum
    • Eurodis – Rare Diseases Europe

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